Geschäftsbedingungen
Inhalt:
(AGB 1.5) Januar 2004
1. Angebot, Vertrag
2. Preise
3. Zoll- und Versandvorschriften
4. Zahlung
5. Lieferfrist
6. Versand, Verpackung
7. Eigentumsvorbehalt
8. Beanstandungen
9. Gewährleistung
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
1. Angebot, Vertrag
1.1 Wir liefern ausschliesslich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. In allen Werbe- und Medienmittel, wie z.B. Internet, Prospekten, Anzeigen und Preislisten enthaltene Angaben sind nur annähernd massgebend und haben Symbolcharakter, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
1.3 Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt.
2. Preise
Es kommen die Preise der jeweils gültigen Preisliste zur Anwendung.
Unsere Preise gelten ab Werk, ausschliesslich Verpackung. Die Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten und wird gesondert in Rechnung gestellt. Es gilt die gesetzliche Mehrwertsteuer am Liefertag.
Andernfalls ist ebenfalls die gesetzliche Mehrwertsteuer am Liefertag vereinbart, wenn die Lieferzeit 4 Monate nach Vertragsschluß überschreitet.
3. Zoll- und Versandvorschriften
3.1. Wir übernehmen keine Haftung für die Einhaltung ausländischer Zoll- und Versandvorschriften.
3.2. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten des Verkäufers spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
4. Zahlung
4.1 Unsere Rechnungen sind zum voraus zahlbar. Nebenabreden bedürfen der Schriftlichkeit.
4.2 Bei Zahlungen mit Schecks, Wechseln oder Akzepten, die nur nach Vereinbarung und unter Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit erfüllungshalber angenommen werden, gehen Diskontspesen vom Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an zu Lasten des Käufers.
4.3 Werden die vereinbarten Zahlungsziele überschritten, berechnen wir vom Tage der Überschreitung an Zinsen in Höhe von 2% über den banküblichen Verzugszinsen.
4.4 Bei Zahlungseinstellung oder Konkurs des Bestellers sind die Kaufpreis- und alle Nebenforderungen sofort fällig.
5. Lieferfrist
5.1 Die Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten.
5.2 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die für den Lieferanten nicht abwendbar waren. Das gilt auch im Fall von Streik und Aussperrung. Der Lieferant teilt dem Käufer solche Hindernisse rechtzeitig mit.
5.3 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
5.4 Der Verkäufer haftet nur für sonstige, nicht auf Sachmängelgewährleistungsrecht beruhende Schäden, wenn sie auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner selbst oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen sind. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung werden im kaufmännischen Verkehr ausgeschlossen. Der Käufer hat in diesen Fällen ein Rücktrittsrecht.
6. Versand, Verpackung
6.1 Lieferungen erfolgen durch unsere eigene Wahl per Post, Bahn, Spedition oder eigenen Lkw.
6.2 Versandkosten und Verpackung werden gesondert berechnet.
6.3 Lieferungen erfolgen auch dann auf Gefahr des Bestellers, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart sein sollte.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer, bei Bezahlung durch Scheck oder
Wechsel bis zu deren Einlösung unser Eigentum.
7.2 Die gelieferte Ware bleibt ferner bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher entstandener Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer Eigentum des Verkäufers. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Einbeziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes beim Verkäufer.
7.3 Dem Käufer ist weder die Weiterveräusserung der Vorbehaltsware, noch deren Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession gestattet.
7.4 Eine etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Abnehmer für den Lieferanten vor, ohne dass für letzteren daraus Verpflichtungen entstehen.
7.5 Über Zwangsvollstreckungsmassnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die voraus abgetretenen Forderungen hat der Abnehmer den Lieferanten unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
7.6 Der Lieferant verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach seiner Wahl auf Verlangen des Abnehmers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20% oder mehr übersteigt.
8. Beanstandungen
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr hat der Käufer dem Verkäufer die Feststellung von Mängeln unverzüglich schriftlich
mitzuteilen. Ansonsten gelten die gelieferten Gegenstände als genehmigt.
9. Gewährleistung
9.1 Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder frachtfreie Ersatzlieferung. Schlägt die
Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller berechtigt, Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
9.3 Eine über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung reichende Garantie oder Haftung lehnen wir ausdrücklich ab.
9.3 Übernehmen wir für einzelne Liefergegenstände eine Gewährleistung, die länger ist als die gesetzliche Verjährungsfrist, so bezieht sich diese Gewährleistung nur auf unsere Eigenfertigung, nicht jedoch auf Zulieferteile und Handelsware.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
10.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist A-6800 Feldkirch.
10.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für die Geschäfte mit Kaufleuten ist das für A-6800 Feldkirch zuständige Amtsgericht bzw., sofern sachlich zuständig, das Landgericht Bregenz.
10.3 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Österreich.
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